Kostenübernahme durch das Sozialamt
Wenn den zur Bestattung verpflichteten Angehörigen die Übernahme der Bestattungskosten nicht zugemutet werden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII beantragt werden.
Einzelfallprüfung
Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie der erforderlichen Bestattungskosten.
Wie wir unterstützen
Al Rawda kann die für die Bestattung erforderlichen Leistungen transparent darstellen und Sie bei der organisatorischen Abstimmung mit der zuständigen Stelle unterstützen.
Wichtig: Eine Kostenübernahme ist keine automatische Leistung. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Behörde im konkreten Einzelfall.
