Al Rawda
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Islamisches Testament & Vorsorge

Hinweise zur persönlichen Vorsorge, zu Wünschen für eine islamische Bestattung und zur Testament-Mustervorlage von Al Rawda.

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Hinweise zum Testament

السلام عليكم ورحمة الله وبركاته

Geehrte Geschwister, ein Testament kann dabei helfen, persönliche Wünsche und wichtige Regelungen frühzeitig festzuhalten. Das auf unserer Seite bereitgestellte Muster dient ausschließlich als Orientierung und Vorlage.

Eigenhändiges Testament

Wer in Deutschland ein eigenhändiges Testament errichten möchte, muss den Text grundsätzlich vollständig mit der eigenen Hand schreiben und eigenhändig unterschreiben. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden.

Das bedeutet: Die Mustervorlage kann als inhaltliche Orientierung verwendet werden, sollte aber nicht einfach ausgedruckt und nur unterschrieben werden, wenn daraus ein eigenhändiges Testament entstehen soll.

Aufbewahrung

Es ist sinnvoll, eine nahestehende und vertrauenswürdige Person darüber zu informieren, wo sich das Testament befindet. Alternativ kommt auch eine amtliche Verwahrung in Betracht.

Maschinell erstelltes Testament

Ein lediglich am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament erfüllt grundsätzlich nicht die Form eines eigenhändigen Testaments. Wer ein nicht handschriftliches Testament errichten möchte, kann dies im Rahmen eines öffentlichen Testaments vor einem Notar tun.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Rechts- oder Notarberatung. Bei erbrechtlichen Fragen, größeren Vermögenswerten, internationalen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfehlen wir eine fachkundige Beratung.
Möge Allah uns Rechtleitung, Aufrichtigkeit und einen guten Abschluss schenken. جزاكم الله خيرًا

Überlieferungen zum Testament

ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sinngemäß sagte, dass ein Muslim, der etwas zu vermachen hat, nicht zwei Nächte verbringen sollte, ohne sein Testament bei sich schriftlich niedergelegt zu haben.

Sahih al-Buchari · Kapitel 49 · Hadith Nr. 2738

Ibn ʿUmar berichtete, dass ʿUmar ein Stück Land in Khaibar erwarb und den Propheten ﷺ um Rat fragte. Dieser empfahl ihm sinngemäß, den Grundbesitz zu stiften und dessen Ertrag als Almosen zu geben. ʿUmar bestimmte daraufhin, dass der Grundbesitz weder verkauft, vererbt noch verschenkt werden sollte und sein Ertrag unter anderem Armen, Verwandten, Reisenden und Gästen zugutekommen sollte.

Sahih Muslim · Hadith Nr. 3085 · Kapitel 25

ʿAbdullāh ibn Abī Aufā wurde gefragt, ob der Gesandte Allahs ﷺ ein Testament hinterlassen habe. Er verneinte dies und erklärte sinngemäß, dass sein Vermächtnis das Festhalten am Buch Allahs, des Allmächtigen und Erhabenen, gewesen sei.

Sahih Muslim · Hadith Nr. 3086 · Kapitel 25

Testament-Muster ansehen

Die Vorlage dient als Orientierung. Für ein eigenhändiges Testament gelten die gesetzlichen Formvorgaben.

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