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السلام عليكم ورحمه الله وبركاته

 

Geehrte Geschwister,

 

Dieses müsst ihr in eure Handschrift verfassen. 

Den nur so ist es Rechtskräftig! 

 

(Das Muster dient lediglich als Beispiel zur Vorlage)

Dort hinein gehört, eurer vollständiger Name, Ortschaft und Datum des Verfassungszeitraums. 

 

Ihr solltet das Testament an nahstehende Angehörige, den ihr gut vertraut aushändigen, für den Fall, dass euch etwas zustoßen sollte. 

Möge Allah uns Rechtleiten und im Guten bewahren.

 

Ihr könnt auch das Testament maschinell erstellen, müsst es aber dann notariell beglaubigen lassen. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

جزاك الله خير

 

www.alrawda.de 

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 Es Folgen nun einige Hadīth bezüglich dem Testament 

 

`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne daß er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt.“ (Vgl. Hadith Nr. 5022 und über die Erbschaft ab Hadith Nr. 6723 ff.)

[Sahih al-Buchari, Kapitel 49/Hadithnr. 2738]

 

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: `Umar erwarb ein Stück Land in Khaibar. Darauf ging er zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, um sich von ihm beraten zu lassen. Er sagte: O Gesandter Allahs, ich habe ein Stück Land in Khaibar erworben. Nie habe ich etwas erworben, das mir wertvoller als dieses Stück Land ist. Wozu rätst du mir? Er erwiderte: Wenn du willst, kannst du den Grund und Boden stiften und den Ertrag davon als Almosen geben. `Umar stiftete den Grund und Boden davon mit der Bedingung, dass dieser weder verkauft noch gekauft noch beerbt noch verschenkt werden darf. `Umar stiftete es dann für die Armen, die Verwandten, die Sklaven, für solche auf dem Weg Allahs, die Reisenden, deren Reisevorräte zu Ende waren, und für die Gäste. Es ist für den Verwalter des Gutes keine Sünde, wenn er auch davon seinen Lebensunterhalt bestreitet oder einen Freund von ihm speist, der keine ungerechtfertigte Bereicherung beabsichtigt.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 3085/Kapitel 25]

 

Der Hadith von `Abdullah Ibn Abu Aufa, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Talha Ibn Musrif berichtete: Ich stellte `Abdullah Ibn Abu Aufa, Allahs Wohlgefallen auf beiden, folgende Frage: Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ein Testament hinterlassen? Er antwortete: Nein! Ich sagte dann zu ihm: Wie Kommt es denn zustande, dass er den Muslimen die Erstellung eines Testaments zur Pflicht machte? Oder warum wurde ihnen die Erstellung eines Testaments befohlen, wenn er es selbst nicht vornahm? Er erwiderte: Sein Testament war das Festhalten an dem Buch Allahs, Des Allmächtigen und Erhabenen.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 3086/Kapitel 25]

 

hier zum download der PDF Datei

https://www.alrawda.de/images/Testament.pdf

 

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