Für Angehörige verständlich
Wir erklären, welche Angaben oder Unterlagen im konkreten Sterbefall benötigt werden. Die Familie erhält klare Informationen, ohne sich selbst durch unterschiedliche Zuständigkeiten arbeiten zu müssen.
Al Rawda koordiniert die internationale Überführung Verstorbener aus Deutschland ins Ausland – einschließlich erforderlicher Dokumente, Leichenpass, Behörden, Konsulate sowie Flug- und Cargo-Abwicklung.

Eine internationale Überführung Verstorbener – häufig auch als Leichenüberführung ins Ausland oder Überführung eines Verstorbenen per Flugzeug gesucht – erfordert mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Al Rawda koordiniert die notwendigen behördlichen und konsularischen Vorgänge, die islamische Versorgung sowie die Übergabe an Fluggesellschaft beziehungsweise Cargo. Ausgangspunkt kann Köln, Bonn oder – nach Prüfung des konkreten Falls – ein anderer Sterbeort in Deutschland sein.
Sterbefall in Köln → · Sterbefall in Bonn → · NRW-Übersicht →
Nach der Abholung prüfen und koordinieren wir zunächst die erforderliche Freigabe. Danach folgen Beurkundung und notwendige Unterlagen, anschließend – soweit erforderlich – der Leichenpass. Konsularische Vorgänge und Anforderungen des Ziellands können parallel vorbereitet werden; zum Abschluss koordinieren wir Flug- und Cargo-Abwicklung.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Zielland und vom Einzelfall ab. Wir stimmen die Anforderungen mit den zuständigen Stellen ab und informieren die Angehörigen über die benötigten Unterlagen.
Wir koordinieren die Flug- und Cargo-Abwicklung und halten die Familie über den geplanten Ablauf und die Übergabe am Zielort informiert.
Bei einer Überführung ins Ausland treffen behördliche Anforderungen, internationale Vorgaben und die Wünsche der Familie aufeinander. Al Rawda bündelt die notwendige Abstimmung und bleibt für die Angehörigen ein verlässlicher Ansprechpartner – von Deutschland bis zur Übergabe für den Weitertransport.
Wir erklären, welche Angaben oder Unterlagen im konkreten Sterbefall benötigt werden. Die Familie erhält klare Informationen, ohne sich selbst durch unterschiedliche Zuständigkeiten arbeiten zu müssen.
Vor einer internationalen Überführung gehört die islamische Versorgung des Verstorbenen für uns selbstverständlich dazu. Dazu zählen – soweit es im jeweiligen Fall möglich ist – die Totenwaschung (Ghusl), die Einhüllung in den Kafan sowie die Vorbereitung und Verrichtung des Totengebets (Salat al-Janazah). Für uns ist die islamische Bestattung kein zusätzlicher Service. Sie ist eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard Kifaya) und eine Verantwortung vor Allah. Dieser Verantwortung begegnen wir mit Sorgfalt, Würde und dem gewissenhaften Bestreben, die islamischen Bestattungsrituale zu wahren.
Mehr zu Ghusl & Kafan →Internationale Überführungen organisieren wir nicht nur aus Köln und Bonn. Auch bei Sterbefällen außerhalb der Region kann Al Rawda die erforderliche Organisation übernehmen.
Köln · BonnVorgaben unterscheiden sich je nach Zielland, Sterbeort und Einzelfall. Deshalb arbeiten wir nicht mit pauschalen Dokumentenversprechen, sondern klären, was für die konkrete Überführung tatsächlich erforderlich ist.
Al Rawda begleitet internationale Überführungen in unterschiedliche Herkunfts- und Zielländer. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen behördlichen, konsularischen und transportbezogenen Anforderungen des Einzelfalls und verbinden die organisatorische Abwicklung mit der gewissenhaften Wahrung der islamischen Versorgung des Verstorbenen.
Unsere langjährige Erfahrung, die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen zuständigen Stellen und die regelmäßige Organisation internationaler Überführungen stehen für Kompetenz, Zuverlässigkeit und verantwortungsvolle Begleitung – unabhängig vom jeweiligen Zielland.
Al Rawda ist der beauftragte Bestatter für die Überführung verstorbener algerischer Staatsbürger aus Deutschland nach Algerien. Angehörige können sich für die Abstimmung der Überführung direkt an Al Rawda wenden.
Hilfreich sind vorhandene Identitäts- und Personenstandsdokumente des Verstorbenen sowie – falls bereits bekannt – Angaben zu Ansprechpartnern oder dem vorgesehenen Ort im Zielland. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, klären wir fallbezogen.
Internationale Sterbefälle können zeitkritisch und dokumentenintensiv sein. Unsere Aufgabe ist es, die erforderlichen Stellen zuverlässig zusammenzuführen, Besonderheiten früh zu erkennen und Angehörige nachvollziehbar zu informieren. Interne Arbeitswege bleiben dabei im Hintergrund – für die Familie zählt ein klarer Ansprechpartner.
Ja. Al Rawda organisiert internationale Überführungen auch bei Sterbefällen außerhalb von Köln und Bonn. Die konkrete Organisation richtet sich nach Sterbeort und Zielland.
Eine feste Dauer lässt sich seriös nicht pauschal nennen. Sie hängt unter anderem von Freigaben, vorhandenen Unterlagen, Anforderungen des Ziellands und verfügbaren Transportmöglichkeiten ab.
Das ist vom Einzelfall abhängig. Personenstandsdokumente, Identitätsnachweise und weitere behördliche oder konsularische Unterlagen können erforderlich sein. Wir teilen der Familie konkret mit, was benötigt wird.
Die islamische Versorgung gehört für uns grundsätzlich zur Vorbereitung vor der Überführung. Ghusl, Kafan sowie die Vorbereitung und Verrichtung des Totengebets erfolgen, soweit die Umstände des konkreten Falls dies ermöglichen.
Für Angehörige in Deutschland und im Ausland: Besprechen Sie mit Al Rawda die Überführung eines verstorbenen Menschen und die nächsten Schritte im konkreten Fall.
Algier, Oran oder ein anderer Zielort: Bitte nennen Sie den vorgesehenen Empfangsort und eine Kontaktperson in Algerien.
Casablanca, Rabat oder ein anderer Zielort: Der Ankunftsort und der spätere Beisetzungsort müssen nicht identisch sein. Teilen Sie uns beide mit, soweit bekannt.
Gemeint ist die Republik Guinea, nicht Guinea-Bissau oder Äquatorialguinea. Nennen Sie bitte auch den endgültigen Zielort außerhalb von Conakry, falls zutreffend.
Liegt der Beisetzungsort in Lomé oder in einer anderen Region Togos? Diese Angabe hilft, die Übergabe und den weiteren Weg am Ziel zu besprechen.
Für ein Ziel in Accra, Kumasi oder einer anderen Region Ghanas sind Angaben zum Empfang und zum endgültigen Beisetzungsort hilfreich. Angehörige können ihre Anfrage auch auf Englisch formulieren.
Côte d’Ivoire und Elfenbeinküste bezeichnen dasselbe Land. Bitte unterscheiden Sie den Ankunftsort, etwa Abidjan, vom endgültigen Beisetzungsort.
Köln · Bonn · Troisdorf · Leverkusen · Unterlagen