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Ein Todesfall löst bei den Hinterbliebenen neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine oftmals unbekannte und schwierige Situation aus.
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben.


Erste Schritte

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte, registrierte Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für Sie die Sterbefall-Anzeige beim Standesamt - unabhängig davon, ob ein Mensch in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in privater Umgebung verstorben ist.
Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und der Durchführung der Bestattung hilfreich zur Seite, so dass Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen.

Beurkundung
Grundsätzlich ist das Standesamt für die Beurkundung des Todes eines Menschen zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall erfolgt ist.
Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Nach der Beurkundung stellt das Standesamt die beantragten Sterbeurkunden aus. Diese erhalten Sie über das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen oder im Einzelfall per Post von uns.

  • Todesbescheinigung:     

Bei einem Todesfall zu Hause sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen bzw. dem beauftragten Bestattungsunternehmen aushändigt.

  • Sterbefallanzeige:   

Anschließend sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder in einem Hospiz o.ä. eingetreten, werden die schriftliche Sterbefallanzeige sowie die Todesbescheinigung durch die Klinik oder das entsprechende Seniorenzentrum oder durch das beauftragte Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.       

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person (Personalausweis oder Reisepass)  
  • Benötigte Dokumente bei noch nie verheirateten Verstorbenen:

         - aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. 
           mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - erweiterte Meldebestätigung (falls letzter Wohnsitz nicht der Sterbeort war)

  • Benötigte Dokumente bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen

         - aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. 
           mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - erweiterte Meldebestätigung (falls letzter Wohnsitz nicht der Sterbeort war)
         - Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw.
           international oder Familienbuchabschrift
         - Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: Sterbeurkunde des erstverstorbenen
           Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
         - Bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, 
           Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. internationall

  • Zusätzlich benötigte Dokumente bei verstorbenen Spätaussiedlern: 

         - Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach  § 15 Bundesvertriebenengesetz 
           (Spätaussiedlerbescheinigung)
         - Registrierschein
         - Bescheinigungen über alle Namenserklärungen 
           (z.B. nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und/ oder zum Ehenamen) bzw.
           Namensänderungsurkunde 
         - falls vorhanden Familienbuchabschrift

Hinweis:

Darüber hinaus können im Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urkunden, die aus den Registern der jeweiligen Standesämter zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht zu besorgen.

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